Die Diensthaftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür die Verantwortung übernehmen. Dies gilt im privaten wie auch im beruflichen Umfeld. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben häufig mit Menschen zu tun. Dadurch steigt das Risiko, dass sie einen Sachschaden oder sogar einen Personenschaden verursachen. In der Regel haftet dabei der Dienstherr. Aber nicht in jedem Fall. Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte und Beamtinnen schützt Sie vor dem Risiko finanzieller Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
Die Haftung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst
Wer einen Fehler begeht, muss für diesen „geradestehen“. Diese Regelung gilt im privaten Bereich, wo wir für einen entstandenen Schaden, der in unserer Verantwortung liegt, haftbar gemacht werden können. Aber auch während der Ausübung des Berufes. Und dabei gilt: Umso mehr Verantwortung wir tragen, desto höher ist in der Regel das Risiko für teure Schadensersatzansprüche.
Grobe Fahrlässigkeit: Ein großes Risiko im öffentlichen Dienst
Denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr den Verantwortlichen für den entstandenen Schaden in Regress nehmen. Und dann haftet der Staatsdiener persönlich und unbegrenzt – mit seinem jetzigen und zukünftigen Vermögen.
Was bedeutet Regress im öffentlichen Dienst?
Regress im öffentlichen Dienst bedeutet also, dass der Dienstherr die von ihm beglichenen Zahlungen vom Verursacher des Schadens zurückfordert. Der Beamte oder Angestellte ist dann in der Pflicht für die Forderung des Dienstherrn aufzukommen.
Das passiert bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit können Beamte nicht in Regress genommen werden. Diese Schäden resultieren meist aus alltäglicher Unachtsamkeit. Zum Beispiel wenn sie versehentlich ihr Glas über der Tastatur verschütten. Auch nicht bei mittlerer / normaler Fahrlässigkeit.
Eine Diensthaftpflicht lässt sich separat oder in Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung abschließen. Sie leistet, wenn es infolge von grob fahrlässig herbeigeführten Schäden zu Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherten kommt.
Die Diensthaftpflicht leistet bei berechtigten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei prüft sie, ob ihr Versicherungsnehmer tatsächlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Eine weitere Aufgabe dieser Absicherung ist, dass sie als passiver Rechtsschutz fungiert.
Das sind die Schadenbeispiele
Leistungsbausteine der Diensthaftpflicht
Der wichtigste Leistungsbaustein der Diensthaftpflichtversicherung ist die Leistung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da diese Schäden, vor allem wenn ein Mensch zu Schaden kommt, sehr teuer werden können, sollte die Versicherungssumme mindestens zehn Millionen Euro betragen.
Ferner kann die Diensthaftpflichtversicherung mit einem privaten Haftpflichtschutz kombiniert werden. Dann besteht Versicherungsschutz im privaten wie auch im beruflichen Bereich.
Weitere Leistungsbausteine
Bei der Diensthaftpflichtversicherung lässt sich der Verlust dienstlicher Schlüssel mitversichern. Ratsam ist dies vor allem dann, wenn die Versicherten im Besitz von Dienstschlüsseln sind, die zu zentralen Schließanlagen gehören.
Einige Anbieter bieten die Möglichkeit, den Verlust von Dienstbekleidung und Ausrüstungsgegenstände mitzuversichern. Dieser Leistungsbaustein ist empfehlenswert, wenn die Bekleidung und Ausrüstung besonders teuer ist.
Ferner kann die Diensthaftpflicht Versicherungsschutz bei der Benutzung von Dienstfahrzeugen vorsehen. Die meisten Anbieter beschränken diese Absicherung auf Fahrzeuge, die nicht versicherungspflichtig sind.
In diesen Fällen bietet die Diensthaftpflichtversicherung Schutz
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Verlust von Dienstschlüsseln
- Verlust von Dienstkleidung und Ausrüstung
- Benutzung von Dienstfahrzeugen
- Schäden als Privatperson (Privathaftpflicht)
Mitversicherung von Vermögensschäden
Nicht jede Diensthaftpflicht schließt Vermögensschäden obligatorisch ein. Es gibt Tarife, die sich auf die Gefahr von Personen- und Sachschäden fokussieren.
Nachhaftung nach Ausscheiden aus dem Dienst
Einige Schäden können erst entstehen, wenn ein Beamter bereits aus seinem Dienst ausgeschieden ist. Zum Beispiel wurde eine Berechnung falsch aufgestellt oder Fehlentscheidungen getroffen, deren finanzielle Folgen erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. Für diese Fälle sollte die Diensthaftpflichtversicherung eine Nachhaftung nach Ausscheiden aus dem Dienst vorsehen.
Mitversicherung von Familienmitgliedern möglich
Wird diese jedoch mit einer Privathaftpflichtversicherung kombiniert, bietet sie darüber hinaus auch im Privatleben Versicherungsschutz. Die Privathaftpflicht lässt sich als Singlevertrag abschließen, wodurch nur die versicherte Person selbst abgesichert ist. Sie kann aber auch erweitert werden und Versicherungsschutz für die gesamte Familie bieten.
Was kostet eine Diensthaftpflicht?
Die Kosten für eine Diensthaftpflichtversicherung richten sich danach, welcher Leistungsumfang gewählt wird. So sind Tarife, die mehr Leistungen beinhalten und hohe Deckungssummen vorsehen, teurer als sogenannte Basisversicherung. Eine gute Diensthaftpflichtversicherung ist bereits für drei Euro im Monat erhältlich.
Tarifangebote der Diensthaftpflichtversicherung
Beispiel: DBV, 30-jähriger Lehrer, Singletarif mit Privatschutz, ohne Selbstbehalt.
| Tarif | Versicherungssumme | Leistungen | Preis |
|---|---|---|---|
| Tarif S – Grundschutz | 5 Millionen Euro | Basis | 33,47 € / Jahr |
| Tarif M | 30 Millionen Euro | Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden | 36,45 € / Jahr |
| Tarif L – Topschutz | 60 Millionen Euro | Gefälligkeitsschäden, Schäden an geliehenen Sachen, Forderungsausfalldeckung | 46,20 € / Jahr |
Ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte sinnvoll?
Eine Diensthaftpflicht ist für Beamte nicht nur sinnvoll, sondern existenziell wichtig. Denn während ihrer Dienstzeit sind sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden zwar über ihren Dienstherr abgesichert, aber nur begrenzt.
Denn das Bundesbeamtengesetz (§ 78 Haftung) sowie § 839 des BGB besagen, dass Beamte und Personen im öffentlichen Dienst bei einer Dienstverletzung selbst haften. Ihr Dienstherr kommt also nur für Schäden bis zur mittleren beziehungsweise normalen Fahrlässigkeit auf.
Dieser Umstand kann seine finanzielle Existenz bedrohen. Einige Berufe haben ein höheres Schadensrisiko als andere. Dazu gehören offensichtliche Tätigkeiten wie Polizisten und Feuerwehrleute. Und Lehrer, die eine große Verantwortung ihren Schülern gegenüber tragen.
Um sich vor all diesen Gefahren zu schützen, ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unerlässlich.
Wichtige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung
Wie wichtig ist die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer?
Wer während der Unterrichtszeit grob fahrlässig handelt, macht sich persönlich dafür haftbar. Und gerade bei Personenschäden können die Schadensersatzforderungen schnell in die Millionenhöhe gehen. Eine Diensthaftpflicht ist für Lehrer existenziell wichtig.
Was leistet eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten?
Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung während des Dienstes kommt die Diensthaftpflichtversicherung bei Polizisten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Darüber hinaus prüft der Versicherer, ob sein Versicherungsnehmer tatsächlich haftbar gemacht werden kann und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen ihn ab. Ferner lassen sich teure Ausrüstung und Dienstbekleidung über die Haftpflichtversicherung absichern, wenn diese verloren gehen sollte.
Wie schützt sich die Feuerwehr mit einer Diensthaftpflicht?
Feuerwehrleute tragen eine große Verantwortung. Sollten sie aufgrund einer grob fahrlässigen Handlung einen Schaden verursachen, tritt die Diensthaftpflicht für sie ein. Diese leistet bei Personen- und Sachschäden wie auch bei Vermögensschäden und kann beim Verlust der Dienstkleidung und Ausrüstung Versicherungsschutz bieten.
Für wen ist eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig?
Die Diensthaftpflichtversicherung ist für alle Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst notwendig. Denn ihr Dienstherr kann sie in Regress nehmen, wenn sie ihre Dienstpflicht verletzten. In diesem Fall haften sie mit ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Mit einer Diensthaftpflicht schützen sie sich vor dieser Gefahr, die ihre gesamte finanzielle Existenz bedrohen kann.