Der Staat sorgt für sein Personal. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu ihren Gesundheitsleistungen. Diese Leistung wird mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert: Die PKV übernimmt dann die prozentualen Restkosten, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind.
Was ist die Beihilfe für Beamte und Beamtinnen?
Der Dienstherr beteiligt sich in Form der Beihilfe an den Krankheits-, Gesundheits- und Geburtskosten seines Personals. Es werden mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung getragen. Je nach persönlicher und beruflicher Situation kann der Beihilfesatz steigen. Allerdings unterscheiden sich die Ansprüche je nach Dienstherr (Bundesland oder Bund). Zudem gibt es Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbeamten.
Da die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, wird sie mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert – der sogenannten Restkostenversicherung. Die PKV trägt den Anteil, der nicht durch den Dienstherrn gedeckt ist.
Beihilfe vs. Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge wird Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit in erhöhtem Maße risikoreich und gefährlich ist – beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleuten, Justizvollzugsbeamten, Soldaten etc.
Bei der freien Heilfürsorge erhalten die Empfänger eine 100-prozentige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Heilfürsorge wird neben der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung als weitere Form der Krankenabsicherung betrachtet.
Welche Beihilfeansprüche haben Beamte und Angehörige?
Es gibt keine einheitliche Regelung zu den Beihilfesätzen für Beamte, da jeder Dienstherr diese selbst festlegt. In den meisten Fällen sehen die Ansprüche wie folgt aus:
| Empfänger | Beihilfesatz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen | 50 Prozent |
| Beamte und Beamtinnen mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent |
| Empfänger von Vorsorgebezügen – Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand | 70 Prozent |
Die Ansprüche steigen abhängig von der familiären Situation.
Beihilfeansprüche von Angehörigen
Nicht nur die Beamten, auch ihre Angehörigen haben Anspruch auf Beihilfe. Die Regelungen dazu sehen meist wie folgt aus:
| Empfänger | Beihilfesatz |
|---|---|
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten | 80 Prozent |
Für Kinder von Beihilfeempfängern lässt sich ebenfalls die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nutzen, um sie in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Der Anspruch auf Beihilfe besteht solange sie kindergeldberechtigt sind. Somit endet der Beihilfeanspruch spätestens mit dem 25. Lebensjahr.
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner besteht ein Beihilfeanspruch, wenn deren Einkünfte eine bestimmte Summe nicht übersteigen. Entscheidend ist das Einkommen aus dem Vorjahr, das mit Steuerbescheiden nachgewiesen werden muss. Die Einkommensgrenze legt jedes Land selbst fest. Für den Bund liegt diese Grenze 2022 bei 20.000 Euro.
Einkommensgrenzen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
| Bundesland | EK-Grenze |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 20.000 Euro |
| Bayern | 20.000 Euro |
| Berlin | 17.000 Euro |
| Brandenburg | 17.000 Euro |
| Bremen | 10.000 Euro |
| Hamburg | 18.000 Euro |
| Hessen | 19.488 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 17.000 Euro |
| Niedersachsen | 18.000 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 18.000 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 20.450 Euro |
| Saarland | 16.000 Euro |
| Sachsen | 18.000 Euro |
| Sachsen-Anhalt | 17.000 Euro |
| Schleswig-Holstein | 20.000 Euro |
| Thüringen | 18.000 Euro |
| Bundesbeamte | 20.000 Euro |
Beihilfe und die private Krankenversicherung
Beamte können sich besonders preiswert privat krankenversichern. Denn sie benötigen keine vollwertige Versicherung. Sie schließen eine Restkostenversicherung ab, welche die Lücke prozentual zwischen den anfallenden Kosten und der Beihilfe schließt.
Die Höhe des Beitrags ist immer individuell, da er von persönlichen Merkmalen abhängt. Dazu gehören das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, der gewünschte Versicherungsumfang, der Beihilfesatz und die Höhe möglicher Selbstbehalte. So zahlt beispielsweise ein 28-jähriger Beamter mit 50 Prozent Beihilfe zwischen 250 und 350 Euro im Monat für eine PKV mit guten Leistungen und ohne Eigenanteil.
Individuelle Absicherung
Der Dienstherr übernimmt bereits einen großen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Dennoch gibt es auch bei der Beihilfe Lücken. So sind Wahlleistungen bei Klinikaufenthalten nicht in jedem Bundesland abgedeckt. Diese und weitere Leistungen lassen sich mit einer PKV ergänzend absichern.
Beamte können ihre Restkostenversicherung ihrem individuellen Bedarf anpassen. Sie haben unter anderem die Möglichkeit, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bei Klinikaufenthalten einzuschließen. Höhere Erstattungssätze für bestimmte Leistungsbausteine wie Sehhilfen oder Zahnersatz zu vereinbaren. Und Kur-, Kranken- und Krankenhaustagegelder zu versichern. Gerne unterstütze ich Sie dabei, ihre gewünschte, optimale und bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Beihilfe und die gesetzliche Krankenversicherung
Grundsätzlich können sich Beamte auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dies hat den Vorteil, dass sie die kostenlose Familienversicherung in Anspruch nehmen können. Denn in der PKV muss für jede mitversicherte Person ein eigener Vertrag mit einem separaten Beitrag abgeschlossen werden.
Allerdings hat die GKV für Beamte einen erheblichen Nachteil: Sie verlieren meist ihren Anspruch auf Beihilfe. Denn die gesetzliche Krankenversicherung sieht bereits einen 100-prozentigen Versicherungsschutz vor. Der Dienstherr erbringt dann keinen Zuschuss mehr für die Gesundheitsversorgung. Daher müssen sich Staatsdiener in der GKV als freiwilliges Mitglied versichern und zahlen den vollen Beitrag. Dieser beträgt rund 14,0 Prozent ihrer Besoldung zuzüglich dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Daraus resultieren Kosten von durchschnittlich 15,1 Prozent der Besoldung. Bei einem Einkommen von 4.000 Euro werden rund 604 Euro im Monat fällig.
In den Bundesländern Hamburg, Berlin, Bremen, Thüringen und Brandenburg haben Beamte Anspruch auf die pauschale Beihilfe. Dabei beteiligt sich der Dienstherr zu 50 Prozent an den Kosten für die GKV.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist somit für die meisten Beamten die teurere Absicherung. Lediglich für größere Familien kann die Gesetzliche Krankenkasse aufgrund der beitragsfreien Familienversicherung rentabel sein. Hinzu kommt, dass die PKV bessere Leistungen bietet als die GKV. Daher entscheiden sich rund 85 Prozent aller Beihilfeempfänger für die private Krankenversicherung.
Wichtige Fragen zur Beihilfe für Beamte
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Anspruch auf Beihilfe haben Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf), Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf, Beamte auf Lebenszeit und pensionierte Beamte sowie ihre Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen.
Wann erhalten Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Beihilfe?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind beihilfeberechtigt, wenn ihr Vorjahreseinkommen die in der Beihilfeverordnung festgelegte Maximalhöhe nicht überstiegen hat. Die Höhe wird von jedem Bundesland selbst definiert und liegt zwischen 10.000 und 20.000 Euro.
Wann sind Kinder beihilfeberechtigt?
Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn die Eltern Kindergeld beziehen. Also solange sie sich in der schulischen Ausbildung, beruflichen Erstausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Was passiert mit der Beihilfe bei einer gesetzlichen Krankenversicherung?
Wer sich gesetzlich krankenversichert hat keinen Anspruch auf Beihilfe und muss die Kosten für die GKV in voller Höhe selbst tragen. Lediglich in Hamburg, Berlin, Bremen, Thüringen und Brandenburg können Beamte die pauschale Beihilfe als Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung beziehen.
Welche Kosten sind beihilfefähig?
Erstattet werden Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten, die als beihilfefähige Leistungen in den Beihilfeverordnungen definiert sind. Im Wesentlichen sind sie ähnlich den erstattungsfähigen Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In einigen Ländern werden darüber hinaus Wahlleistungen bei Klinikaufenthalten berücksichtigt.